Was ist Klinische Neuropsychologie?
Die klinische Neuropsychologie befasst sich mit der Untersuchung und Behandlung der Auswirkungen einer Erkrankung bzw. Verletzung des Gehirns auf die geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen, auf sein Verhalten, seine Gefühle und sein Zusammenleben mit seinen Mitmenschen.
Wer wird behandelt?
Behandelt werden Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen aufgrund von Erkrankungen und Unfällen. Dazu zählen bspw. Menschen mit Schlaganfall, Schädelhirntrauma, entzündlicher Erkrankung des Gehirns wie Multiple Sklerose und Gehirnentzündung (Enzephalitis), Gehirntumor, Sauerstoffunterversorgung des Gehirns (Hypoxie) und Morbus Parkinson.
Wer darf behandeln?
Es dürfen nur approbierte Psychotherapeuten mit einer zusätzlichen Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie die neuropsychologische Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen. Für andere Kostenträger ist oft das abgeschlossene Psychologiestudium mit anschließender Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie ausreichend.
Welche neuropsychologischen Einschränkungen können nach Hirnschädigung auftreten?
Nach einer Hirnschädigung können Störungen in folgenden Bereichen vorliegen:
Welche Ziele werden in der Therapie verfolgt?
Das übergeordnete Ziel der neuropsychologischen Therapie ist die bestmögliche Wiedereingliederung der Betroffenen in ihr soziales Leben, so dass sie so gut wie möglich wieder am familiären Leben, an Hobbys, am Berufsleben oder der Ausbildung teilnehmen können.
Wie ist der Ablauf einer neuropsychologischen Behandlung?
Zunächst findet ein Kennenlerngespräch statt, zu dem Sie Ihre Chipkarte der Krankenkasse sowie idealerweise Arztbriefe mit Ihrer neurologischen Diagnose und / oder Entlassungsbriefe von Rehakliniken mitbringen. Wir besprechen ausführlich Ihre Anliegen und Wünsche und die Möglichkeiten der neuropsychologischen Therapie. Wenn Sie sich entscheiden, eine Behandlung in Anspruch zu nehmen, erfolgt zu späteren Terminen eine neuropsychologische Untersuchung, deren Ergebnisse zusammen mit Ihren Wünschen die Grundlage für die anschließende Therapie bilden. Im weiteren Verlauf wird durch erneute Untersuchungen geprüft, ob die in der Therapie angestrebten Verbesserungen eingetreten sind.
Welche Unterlagen werden für die Therapie benötigt?
Bitte bringen Sie folgendes zum ersten Termin mit (soweit vorhanden):
Bitte bringen Sie - falls vorhanden - grundsätzlich Lesebrille und Hörgerät mit.
Wer bezahlt die Therapie?
Die neuropsychologische Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen, Beihilfen, gesetzliche und private Unfallversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel. Bitte sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen, die Kostenübernahme zu klären. Selbstverständlich können Sie die Praxisleistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Welche Praxisleistungen gibt es?
Ich biete die neuropsychologische Therapie inklusive der dafür notwendigen Untersuchungen, ggf. unter Einbezug der Angehörigen, sowie die Erstellung von Gutachten und neuropsychologischer Diagnostik (z.B. zur Fahreignungsabklärung oder zur Demenzabklärung) an.